KfW-Darlehen zum Immobilienkauf werden von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. Damit sollen Immobilienkäufer unterstützt werden, den Traum von den eigenen vier Wänden in die Tat umzusetzen. Dabei können einzelne KfW-Förderungen miteinander kombiniert werden. Das Maximum holen Immobilienkäufer heraus, wenn die Immobilie energieeffizient saniert und altersgerecht umgebaut ist. Dann winkt eine Darlehenssumme von der KfW bis zu 300.000 Euro für eine selbstgenutzte Immobilie. Einen Teil davon wird sogar als Tilgungszuschuss gewährt.

Darlehen durch KfW-Wohneigentumsprogramm
Mit der Vergabe eines Darlehens im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms regt die KfW den Immobilienkauf an. Der Kredit ähnelt einer normalen Immobilienfinanzierung. Er ist entweder ein Annuitätendarlehen oder ein endfälliges Darlehen mit einer entsprechenden Sollzinsbindung. Es ist beim KfW-Wohneigentumsprogramm ein Darlehensbetrag bis 100.000 Euro möglich, der über einen Grundbucheintrag abgesichert wird.
Beim Annuitätendarlehen gibt es zwei unterschiedliche Formen der Immobilienfinanzierung. Die Formen unterscheiden sich in der Länge der Zinsbindung. Immobilienkäufer können zwischen fünf und zehn Jahren wählen. Bei der längeren Zinsbindungsfrist ist der Sollzinssatz etwas höher.
Die anderen Konditionen sind identisch. Denn Immobilienkäufer können zwischen einer Laufzeit von vier und 25 Jahren wählen. Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt zwischen einem Jahr und drei Jahren. In der tilgungsfreien Anlaufzeit erfolgen keine Tilgungszahlungen. Danach besteht die Annuität aus einem gleich hohen Rückzahlungsbetrag.
Beim endfälligen Darlehen können Immobilienkäufer eine Laufzeit und Zinsbindung zwischen vier und zehn Jahren wählen. Während der Darlehenslaufzeit zahlen Immobilienkäufer nur Zinsen und keine Tilgung. Stattdessen zahlen sie am Ende der Darlehenslaufzeit den gesamten Darlehensbetrag in einer Summe zurück.
Die Auszahlung des Kredits ist in Teilbeträgen oder in einem Gesamtbetrag möglich. Zur Auszahlung stehen zwölf Monate zur Verfügung. Wenn der Auszahlungszeitraum weiter verlängert wird, dann ist eine Bereitstellungsprovision zu zahlen. Sondertilgungen sind zwar nicht möglich, aber eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrags. Dafür wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Weiterer Kredit durch Bundesförderung für effiziente Gebäude
Neben der Unterstützung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm können Immobilienkäufer noch weitere staatliche Förderungen bei einem Immobilienkauf in Anspruch. Das ist immer dann der Fall, wenn die Immobilie frisch altersgerecht umgebaut bzw. energieeffizient saniert wurde.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezieht sich auf den Immobilienkauf eines Effizienzhauses oder einer Eigentumswohnung. Förderfähig sind diese Immobilien nur, wenn sie als Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse eingestuft sind. Dafür muss die Immobilie mit dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zertifiziert sein.
Für den Kauf eines Effizienzhauses erhalten Immobilienkäufer einen zinsgünstigen Kredit bis zu einer Darlehenssumme von 150.000 Euro. Die Darlehenssumme steht auch für ein frisch saniertes Effizienzhaus zur Verfügung. Die Kosten für die energetische Sanierung müssen dabei allerdings immer separat ausgewiesen werden, zum Beispiel im Kaufvertrag.
Auch bei diesem Wohngebäude-Kredit gibt es zwei Darlehensarten: nämlich ein Annuitätendarlehen und ein endfälliges Darlehen. Für das Annuitätendarlehen bietet die KfW drei verschiedene Varianten mit einer Zinsbindung von zehn Jahren an. So können Immobilienkäufer eine Laufzeit zwischen vier und 30 Jahren vereinbaren. Außerdem ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren möglich. Beim endfälligen Darlehen kann die Laufzeit und Zinsbindung zwischen vier und zehn Jahren betragen.
Das Besondere ist der Tilgungszuschuss beim Kauf eines Effizienzhauses der Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Dieser Tilgungszuschuss beträgt 12,5 % der Darlehenssumme. Das heißt, dass Immobilienkäufer maximal 18.750 Euro als Tilgungszuschuss erhalten können. Die Höhe des Tilgungszuschusses reduziert den Darlehensbetrag für die Rückzahlung. Immobilienkäufer bekommen damit vom Staat Geld geschenkt. Der Tilgungszuschuss wird nach der Kaufabwicklung gutgeschrieben. Er wird nicht überwiesen und nicht bar ausgezahlt.

Kredit für Kauf einer altersgerecht umgebauten Immobilie
Ein weiteres Darlehen gibt es von der KfW für den Kauf einer altersgerecht umgebauten Immobilie zur Selbstnutzung. Das lohnt sich vor allem für Immobilienkäufer, die ihren Lebensabend in einer barrierefreien Immobilie verbringen wollen. Allerdings ist die Förderfähigkeit nicht vom Alter der Antragsteller abhängig. Die maximale Darlehenssumme beträgt 50.000 Euro.
Als Voraussetzung für die Förderung gilt, dass die Maßnahmen für die Barrierefreiheit separat im Kaufvertrag ausgewiesen sein müssen. Außerdem müssen alle Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und von einem Fachbetrieb durchgeführt worden sein. Für den Kauf einer altersgerecht umgebauten Immobilie können Immobilienkäufer wieder zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen wählen.
KfW-Darlehen beantragen
Immobilienkäufer beantragen ein KfW-Darlehen nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer durchleitenden Bank. Die ausgewählte Bank zur Immobilienfinanzierung ist dann auch immer die Ansprechpartnerin für das KfW-Darlehen. Die Bank haftet gegenüber der KfW und wird im Grundbuch als Gläubigerin eingetragen. Das KfW-Darlehen ist in der Regel nachrangig besichert, während das Hauptdarlehen erstrangig besichert ist.
Der Antrag für ein KfW-Darlehen muss vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen. Erst bei einer Förderzusage sollte der Immobilienkauf endgültig besiegelt werden. Die einzelnen Maßnahmen für den altersgerechten Umbau oder die energieeffiziente Sanierung müssen immer separat ausgewiesen werden.